Sie wissen nicht, ob Sie bei einer Behörde um eine Genehmigung für Ihren geplante Brunnenbau ansuchen müssen? Kein Problem – wir haben alle Informationen für Sie zusammengefasst.
Dies ist auf das Wasserrechtsgesetz von 1959, die auch die Brunnenbohrung betrifft, zurückzuführen. Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind oder sie eine Genehmigung benötigen, hängt von mehreren Faktoren wie der Menge des vorhandenen Grundwassers oder der Grundwasserneubildung ab. Im Einzelfall sollten Sie von der zuständigen Behörde prüfen lassen, ob Sie eine Genehmigung für die Brunnenbohrung benötigen.
Jedes Bundesland hat eine eigene Behörde für Wasserrecht. Jede Behörde benötigt unterschiedliche Unterlagen für die Genehmigung der Brunnenbohrung. Fragen Sie am besten einfach bei Ihrer zuständigen Wasserrechtbehörde nach.
Die Unterlagen für die Genehmigung von Brunnenbohrungen müssen Sie auf Ihre Kosten erstellen und der zuständigen Behörde mit einem Antrag auf wasserrechtliche Bewilligung unaufgefordert vorgelegen.Meistens werden folgende Unterlagen für die Genehmigung bei Brunnenbohrungsvorhaben benötigt:
In Ausnahmefällen, wie bei gefahrengeneigten Anlagen, bundesgrenzüberschreitenden Auswirkungen und betroffenen Wasserbenutzungsanlagen, wie z.B. Wasserkraftanlagen, sind weitere Angaben notwendig. Dann steht Ihrem Brunnenbau allerdings nichts mehr im Wege.
Auch hierbei können Sie sich auf uns verlassen. Wir erstellen für Sie die notwendigen Unterlagen in Zusammenarbeit mit Ihnen. In verzwickten Angelegenheiten stehen uns auch erfahrene Geologen zur Seite.
Sollte Ihr Vorhaben auf einen wirtschaftlichen Zweck abzielen, unterliegt die öffentliche Wasserversorgung gesetzlichen Kontrollen und bedarf weiterer Genehmigungen. Bitte informieren Sie sich bei der Behörde über die Kontrollinstanzen bei Brunnenbohrungen.Bei einem Hausbrunnen obliegt es in der Eigenverantwortung und im Eigeninteresse, einen professionellen Brunnen bohren zu lassen und für die Instandhaltung und sauberes Wasser zu sorgen.
Es gibt Wasserschutzgebiete, die die Grund- und Oberflächenwasserqualität vor Brunnenbohrungen für die öffentliche und private Trinkwasserversorgung schützen. Hier können andere Regelungen gelten, als bei einem Vorhaben außerhalb des Schutzgebietes. Bitte lassen Sie sich von der zuständigen Wasserrechtsbehörde beraten, damit der Genehmigung Ihrer Brunnenbohrung nichts im Weg steht.
Dann lassen Sie sich gerne von uns zu Ihrem Brunnenbohrungsvorhaben beraten und nutzen Sie unsere fachmännische Expertise. Wir kennen uns auch mit den nötigen Unterlagen für die Genehmigung aus. Haben Sie noch weitere Fragen? Sprechen Sie uns an! Unser Team berät Sie gerne und unterstützt Sie bei den Formalitäten.
Weitere Informationen und Vorteile zur Brunnenbohrung finden Sie hier: